FCM    Schwarzes Brett
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Hier ist für jedermann, also auch Nichtmitglieder, die Gelegenheit, etwas ans schwarze (Internet-)Brett des FCM zu hängen. Wie? Ihr schickt mir (G. Sebus ) eine email mit dem Text, der ans schwarze Brett soll. Bitte die email als "nur Text" versenden.
Themen: beliebig, aber irgendwie verbunden mit der Fliegerei bzw. dem Fliegerclub oder dem Flugplatz Aachen Merzbrück.
Also: Mitflugangebote, Mitfluggesuche, verkaufe...., verschenke..., suche...
Es ist nicht möglich, direkt zu posten, sondern alle "Zettel" gehen durch meine (gs) Hände. Vielleicht kommt später mal eine andere Lösung.
Schreibt bitte ein Datum oben in den Text, damit ich es leichter habe, aufs Verfallsdatum zu achten. Es besteht kein Anrecht auf Veröffentlichung.
 
26.10.2010
Ab 01.01.2011 ist es nun soweit. Wer nicht mindestens die Level 4 Prüfung bis zum 31.12.2010 gemacht hat, darf ab dem 01.01.2011 nicht mehr ins Ausland fliegen. Zusätzlich muss diese Sprachprüfung aber ab dem 01.01.2011 in die Lizenz eingetragen werden, da die Bescheinigung ja nur in Deutsch ist.
Hier der Link der Bezirksregierung Düsseldorf für den Antrag auf Eintragung des Nachweises der Sprachkenntnis in eine Lizenz.
Hier der Link des LBA für den Antrag auf Eintragung des Nachweises der Sprachkenntnis in eine Lizenz.
Antrag und Bescheinigung per Post oder Fax schicken. Lizenz kann man behalten, da eine neue Lizenz ausgestellt wird. Dies kostet natürlich auch wieder 20,00 Euro.

Jörg Wolf
 
26.08.2010
In zwei unserer Flugzeuge (EVAC und ENPR) sind übergangsweise "alte" Transponder eingebaut, weil die neuen mit Mode S den Geist aufgegeben haben. Die Lieferfirma für Ersatz ist gerade noch in Sommerurlaub.
Mit diesen Transpondern, die kein Mode S, sondern nur Mode C können, gelten Einschränkungen:
Nicht über 5000ft bzw. 3500 ft über Grund (whichever is higher), kein Nachtflug im kontrollierten Luftraum, nicht in TMZ, nicht in Luftraum D, ausser Kontrollzonen (die sind erlaubt). Im übrigen unkontrollierten Luftraum ist das Einschalten der Transponder noch nur empfohlen, aber kein Muss.
Diese verkürzte Zusammenfassung soll als Hinweis dienen, nicht als rechtsverbindlicher Text. Der genaue Text ist z.B. hier unter 3.5 nachzulesen.

G.Sebus
 
26.08.2010
Ergänzung zu den neuen Lärmschutzbestimmungen: Zur Erhöhung der Sicherheit durch fliegerisches Training in Form von "Platzrunden schrubben" ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ab 13:00 lcl die Mindestdauer von Flügen, die nicht zu einem anderen Platz gehen, auf 1 Stunde festgesetzt. Also: Samstags und Sonntags ab Mittag keine Platzrunden und keine kurzen Lokalflüge mit unseren Flugzeugen, die leider nicht den neuen verschärften Lärmschutzbedingungen genügen, sonst gibt es über Funk den Text: "...laut Erlass... vom...verboten...verboten". (Der Türmer macht das, was ihm sein Dienstherr vorgibt) Da bleibt dann nicht anderes, als Zuhause den benzinbetriebenen Rasenmäher anzuwerfen und den Nachbarn damit die Nerven zu rauben..

G.Sebus
 
 
16.01.2010
Mit dem Ende des Jahres 2009 liefen die bisherigen Grenzwerte für den "erhöhten Lärmschutz" aus und wurden noch mal um 2 dB verschärft. Diese Werte sind für viele der weit verbreiteten "Arbeitspferde" der allgemeinen Luftfahrt (PA28, C172 usw.) nicht mehr mit technisch und/oder wirtschaftlich vertretbarem Aufwand oder garnicht erreichbar. Also darf man mit solchen Flugzeugen, auch wenn sie noch die bisherigen Werte erreichen, zu bestimmten Zeiten keine Platzrunden schrubben usw.. Eine Folge der wirklichkeitsfremden Bestimmung, die bestimmt nicht zur Erhöhung der Sicherheit beiträgt. Wenn das so ist, können ja auch bei nächster Gelegenheit die teuren und Leistung kostenden Massnahmen an den Flugzeugen wieder rückgängig gemacht werden, weil es sowieso egal ist, ob sie dran sind oder nicht. Oder sollen die Flugzeuge im Wert von 5 bis 6 stelligen Euro-Beträgen einfach verschrottet werden? Und was soll dann statt ihrer angeschafft werden? Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht...

Meinungsäusserung von G.Sebus
 
15.01.2010
"Hobbypiloten" in "Sportflugzeugen":
Wir sollten uns mal Gedanken machen über eine "Sprachregelung": Wir sind Piloten, die mit Flugzeugen fliegen. Punkt.
Mit einem Fiat 500 oder einem Audi A8 könnte man auch an Ralleys teilnehmen und manche tun es auch. Trotzdem werden diese Fahrzeuge als Autos bezeichnet und nicht als Sportwagen; und wer auf der Strasse von A nach B fährt, ist kein Hobbyfahrer sondern ein Fahrer.
Da Unterhaltungen und auch Zeitungsartikel mit dem Thema Fliegen oft nicht frei von Neid sind, ergibt es schon einen Sinn, auf die Wortwahl zu achten und wenn möglich, diese zu beeinflussen.
Meinungsäusserung von G.Sebus
 
23.10.2005
Übrigens: Wenn man eine Putzstrafe bekommen hat, weil man ein Flugzeug nach Gebrauch nicht ausreichend gesäubert hat, ist die Konsequenz nicht: "Wer hat mich denn da angeschwärzt?!! Jetzt werde ich den aber auch mal...."
sondern:"Hmm, da werde ich in Zukunft wohl etwas gründlicher putzen müssen, als bisher!"
Absender:Günter Sebus
 
29.10.2004
Naja, da hat der FCM die D-ECSS auf MOGAS-Betrieb umrüsten lassen und jetzt... gibt es auf Merzbrück kein MOGAS (Autosuper ) mehr!!!!
Warum? Die Tankstellen auf dem Flugplatz sind von Mobil und damit exklusiv. Und die Firma Mobil ist nicht in der Lage, die "Sicherheitskette für Flugbenzin" zu gewährleisten.
Abgesehen davon, dass MOGAS auch billiger ist als AVGAS, ist es ja auch nicht schlecht, wenn so ein Flugzeug mit was anderem als dem stark verbleiten 100LL betrieben werden kann.
Absender: Günter Sebus
 
11.02.2003
Zitat: Die «Joint Aviation Authorities» (JAA) sind der Zusammenschluss von gegenwärtig 29 europäischen Staaten (19 Mitglieder, 10 Kandidaten), welche die sogenannten JARs – die Joint Aviation Requirements – erarbeiten und in den einzelnen Mitgliedländern in die nationale Gesetzgebung übernehmen. Der Bereich des eigentlichen Flugbetriebes (Operations) wird vom JAR-Teil OPS abgedeckt. Damit sollen europaweit einerseits eine Harmonisierung (für alle gelten die gleichen Kriterien) und andererseits ein hohes Sicherheitsniveau erreicht werden.
Absender: Günter Sebus
 
26.09.2002
Wenn Du mal einen "Beisitzer" suchst, z.B., um nach einer Flugpause < 90 Tage wieder aufzufrischen, aber dafür nicht extra einen Fluglehrer oder Überprüfungsberechtigten beanspruchen willst, schick mir 'ne Mail.
Absender: Günter Sebus (über 600 Stunden Flugerfahrung)
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