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Informationen zur Scheinverlängerung
 

Die fliegerischen Vorbedingungen für die Erhaltung der Gültigkeit des PPL(A)-ICAO

Alle 2 Jahre:
innerhalb der letzten 12 Monate (von 24)

  • mindestens 12 Flugstunden als verantwortlicher Pilot. Darin enthalten: Ein sogenannter Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem dafür Berechtigten, bescheinigt durch die Eintragung in das persönliche Flugbuch und auf dem "Schein"
  • 12 Starts und Landungen

Medizinisch:
innerhalb der letzten 45 Tage vor Termin die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung Klasse 2

Das fliegerärztliche Überprüfungsintervall ist wie beim JAR-FCL abhängig vom Lebensalter, nämlich:
  • 5 Jahre für die jungen unter 40 Jahre,
  • 2 Jahre zwischen 30 und 60 Jahre und
  • 1 Jahr für die reifen Jahrgänge ab 60

Das "Medical" ( die Tauglichkeitsbescheinigung vom Fliegerarzt ) ist zum Fliegen mitzuführen, wie auch der Pilotenschein und ein Lichtbildausweis.

Alle 5 Jahre wird der Verlängerungsantrag mit einer Kopie des aktuellen Medicals zur Luftfahrtbehörde geschickt. Von dort kommt dann die neue Erlaubnis, der PPL(A)-ICAO.
Die bisher erworbenen nationalen Berechtigungen (z.B. Kunstflug) bleiben erhalten.

Wer ins Ausland fliegen will, sollte darauf achten, dass noch ein neues Intervall hinzu gekommen ist: Zusätzlich zum einmalig erworbenen und dauerhaft gültigen Sprechfunkzeugnis in englischer Sprache (BZF1 oder AZF) muss man nachgewiesen haben, dass man sich gewandt in der englischen Sprache bewegen kann (Attestation of english language proficiency). Wer sich wie die meisten auf Level 4 befindet, hat 4 Jahre, auf Level 5 dann 8 Jahre.

Für das Frühjahr 2010 gibt es noch eine Zusatzinformation für diejenigen, die die Bescheinigung schon haben oder demnächst machen werden am "schwarzen Brett" .

Das vorherige Scheinverlängerungsritual mit Einsenden der Unterlagen alle zwei Jahre entfällt. Der Pilot ist innerhalb der 5 Jahre Gültigkeit der Erlaubnis für die Einhaltung der Bedingungen selbst verantwortlich. Nachweis dafür sind: das persönliche Flugbuch und das Medical. Nach Ablauf der 5 Jahre ist dann wieder die Verlängerung der Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörde fällig. Und so geht es weiter im 5-Jahres Rhythmus mit der schriftlichen Verlängerung.
Für die Verlängerung gibt es auch noch wieder Ausnahmeregelungen. Z.B. können ein Teil oder alle (12) Flugstunden durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf ersetzt werden. Wer dieses Abenteuer eingehen will oder muss, sollte sich aber selbst kundig machen.


Um einen "alten" PPL-A auf die neue JAR-FCL Lizenz komplett umzuschreiben, muss man
  • "nur" die CVFR-Berechtigung erwerben bzw. schon haben,
  • 75 Stunden Gesamtflugzeit haben und
  • schriftlich bestätigen, dass man die JAR-FCL 1 kennt.

Um es vorsichtig auszudrücken:
Bei der "Eindeutschung" der JAR-Bestimmungen ist nicht alles glatt gelaufen
- vor allem beim Medical.
Eine Webseite, die sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt,
kannst Du mit einem Klick auf dieses Bild erreichen -->
Und denkt dran: Wenn Ihr den "Antrag auf Überprüfung der Zuverlässigket.." abschickt, schickt ein Protestschreiben mit. Ein vorgefertigtes Schreiben könnt Ihr von unserer Formularseite herunterladen.
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