Mit der Inbetriebnahme eines Clubflugzeuges erkennt der Flugzeugführer (Pilot) die folgenden Regeln verbindlich an !
1. Berechtigung
Jedes Mitglied ist berechtigt, die clubeigenen Flugzeuge zu fliegen, wenn
2. Pflichten des Piloten
Als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Pilot) gilt der auf dem linken
vorderen Sitz sitzende Pilot.
Dies gilt auch, wenn ein zweites Besatzungsmitglied als Safety mitfliegt. Nur
bei Einweisungen auf das Flugzeugmuster ist der rechts sitzende Fluglehrer
oder Einweisungsberechtigte der verantwortliche Pilot.
Die Verantwortung des Piloten erlischt erst, wenn ein anderer Pilot den linken Sitz übernommen hat
oder das Flugzeug wieder ordnungsgemäß in Aachen hangariert worden ist.
Der Pilot hat vor dem Flugantritt seine Reservierung in ‚RESI’ zu bestätigen und das Flugzeug als abgeholt zu markieren (siehe § 5 „Reservierung“). Hiermit bestätigt er, dass er die notwendigen Vorbereitungen durchgeführt hat und er im Besitz der vorgeschriebenen und gültigen Lizenzen ist. Vor dem Start hat er die vorgeschriebenen Innen- und Außenchecks (Checkliste) durchzuführen. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung der Kontrollintervalle (Bordbuch).
Das Flugzeug ist entsprechend den Vorgaben des Herstellers (Betriebshandbuch)
zu führen.
Das Rauchen ist in allen Clubflugzeugen untersagt.
Die Mitnahme von Tieren ist prinzipiell untersagt. In begründeten Fällen kann durch den Vorstand eine Ausnahme erteilt werden. Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Transportbox und es ist sicherzustellen, dass das Flugzeug nicht verschmutzt werden kann.
Das Hallentor ist nach dem Aushallen immer wieder zu verschliessen.
Der Pilot ist dafür verantwortlich, dass das Flugzeug nach der Landung ordnungsgemäß abgestellt wird. Steht bei der Übernachtung auf auswärtigen Flugplätzen kein Hallenplatz zu Verfügung, hat er dafür zu sorgen, dass das Flugzeug ausreichend gesichert ist und die Ruder verriegelt sind.
Nach dem Flug ist der Pilot verpflichtet, die Stirnflächen des
Flugzeuges (Flügelvorderkante, Motorverkleidung mit Propeller,
Frontscheibe, Leitwerksvorderkanten, Radverkleidung) sachgemäß zu
reinigen. Dazu gehört auch der Innenraum. Wurde das Flugzeug vom Vorbenutzer nicht ausreichend
gereinigt, ist dies dem Vorstand bzw. Flugzeugpaten zu melden.
Die Kopfhörer dürfen nicht auf dem Panel abgelegt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die
Windschutzscheibe zerkratzt wird.
An dem Flugzeug festgestellte oder von ihm verursachte Mängel hat der Pilot
unverzüglich dem Vorstand zu melden. Darüber hinaus ist im Bordbuch
ein Einlegezettel mit der Mängelbeschreibung zu hinterlegen.
Schwerwiegende, insbesondere sicherheitsrelevante Mängel sind in das
Bordbuch einzutragen. Außerdem ist in diesen Fällen im Flugzeug eine
deutlich sichtbare Notiz "UNKLAR" zu hinterlassen.
Der Vorstand ist ebenfalls über im Betrieb aufgetretene Besonderheiten wie
harte Landungen etc. zu informieren.
3. Charterpreise, Gebühren und Abrechnung
Die Charterpreise werden durch Rundschreiben und Aushang am Clubheim des FCM
bekanntgegeben.
Die Abrechnung der Charterkosten erfolgt monatlich. Sie sind innerhalb von 7
Tagen durch Überweisung auf das Bankkonto des FCM zu begleichen.
Wird unterwegs getankt oder Öl nachgefüllt, werden die entstandenen Kosten gegen Vorlage der Originalbelege auf der Basis der jeweiligen in Aachen gültigen Preise vergütet. Eine Erstattung der im Ausland angefallenen MwSt erfolgt nicht.
Außerhalb Aachens (EDKA) anfallende Lande-, Abstell- und Flugsicherungsgebühren sind vom
Charterer zu tragen.
In EDKA werden zurzeit keine Landegebühren erhoben.
Der FCM will so seinen Mitgliedern das regelmäßige Training erleichtern und damit zur Verbesserung
der Flugsicherheit beitragen.
4. Mindestflugzeiten
Wird ein Flugzeug 1 Tag oder länger reserviert,
gelten folgende Regelungen für Mindestflugzeiten pro Tag, die in jedem Fall
berechnet werden:
5. Reservierung
Die Flugzeuge werden über das Reservierungssystem RESI (www.resi.de) reserviert.Jedes aktive Mitglied erhält vom Verein die Zugangsdaten zu seinem persönlichen Bereich. Hier
können dann Reservierungen durchgeführt werden. Außerdem erfolgt über ‚RESI’ eine Überprüfung
der Lizenzen sowie der Flugvorbereitung. Ohne gültige Lizenz kann kein Flugzeug reserviert werden.
Die reservierten Flugzeuge werden über das Rechnersystem im Tower EDKA (Flugvor-
bereitungsraum) zu Beginn der Reservierung als abgeholt gekennzeichnet. Damit wird ebenfalls die
notwendige Flugvorbereitung bestätigt. Auch kurzfristige Lokalflüge müssen über ‚RESI’ reserviert
werden.
Die Reservierung erlischt, wenn das Flugzeug 30 Min. nach Beginn des reservierten Zeitraumes nicht
als ‚Abgeholt’ gekennzeichnet wurde. Das Flugzeug wird wieder frei.
Wird eine Reservierung nicht bis zum Ende ausgenutzt, d.h. das Flugzeug könnte noch einmal
verchartert werden, ist in ‚RESI’ das Flugzeug als ‚Zurückgebracht’ zu markieren.
Die Flugzeugschlüssel dürfen nicht bereits am Tage vor einer Reservierung mitgenommen werden.
6. Versicherung und Haftung
Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen sind die FCM-Flugzeuge zur Zeit
wie folgt versichert:
Bei Flügen in Länder mit weiterreichenden Anforderungen an den Versicherungsschutz (Bsp.: Dänemark) muss ein entsprechender Abschluss rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Reiseantritt) beim Vorstand angefordert werden.
Für Schäden, die nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind, haftet grundsätzlich der verantwortliche Pilot, in Zweifelsfällen der Charterer.
7. Luftsportgerät D-MUDR
Für die Benutzung der Sunny D-MUDR gelten andere Versicherungs- und Haftungsbedingungen.
Bevor die Sunny gechartert und geflogen werden kann, muss mit Uwe Dreyer ein separater
Chartervertrag abgeschlossen werden.
8. Sanktionen
Bei Regelverstößen ist der Vorstand berechtigt, die folgenden
Sanktionen zu verhängen: